Kundeninformationen

Informationen über die Bernhard Arnold Vermögensverwaltung und Finanzberatung GmbH.

VL UNT BERNHARDARNOLD 603905

Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8f. des Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG»). Die Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.

Bewilligung

  1. Die Bernhard Arnold Vermögensverwaltung und Finanzberatung GmbH  (die «Gesellschaft») ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG mit Sitz an der Marktgasse 6, 6460 Altdorf, Schweiz.
  2. Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung für individuelle Kunden tätig.
  3. Die Gesellschaft wird von der FINcontrol Suisse AG, General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug beaufsichtigt.
  4. Bewilligungsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht FINMA.

Ombudsstelle

In Übereinstimmung mit Art. 74ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, 8001 Zürich angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs.2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.

Aufrechterhaltung des Kontakts

Die Gesellschaft und dessen Kunden sind verpflichtet, miteinander in Kontakt zu bleiben und sich über Änderungen ihrer Kontaktangaben gegenseitig unverzüglich zu informieren.

Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

  1. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. C Ziffer 3 FIDLEG. Zur Ausübung der Mandate lässt sich das Finanzinstitut von den Kunden gegenüber den jeweiligen Depotbanken bevollmächtigen. Sofern ein Kunde dies wünscht, führt die Gesellschaft die Transaktionen bloss nach Genehmigung durch den Kunden durch.
  2. Die Vermögensverwaltung erfolgt jeweils gestützt auf einem mit dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Vertrag, der sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweise, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthält. 

Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen

Die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre «Risiken im 

Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (https://www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden. 

Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt. 

Vermittler, welche der Gesellschaft Kunden vermitteln, erhalten einen Anteil der Verwaltungsgebühren/Spesenentschädigung von der Gesellschaft ausbezahlt. Dem Kunden entstehen daraus keine Zusatzkosten.

Drittvergütungen

Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen Vergütungen von Dritten erhalten. Sollten der Gesellschaft solche Vergütungen zufliessen, werden diese den Kunden auf Anfrage offengelegt. 

Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten

Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

Berücksichtigtes Marktangebot

Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einzig Finanzinstrumente von Dritten.

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.